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Stempiq – zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 3. November 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Vertragsbestandteile

(1) Anbieter ist Stempiq, Inhaber Asibullah Samir Noori, Rudolfstraße 28a, 42285 Wuppertal, E-Mail info@stempiq.de, Telefon +49 152 04493474 („Stempiq“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Stempiq-Plattform zwischen Stempiq und dem Kunden.

(3) Stempiq richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt Stempiq nicht. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Stempiq ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.

(5) Vertragsbestandteile sind – bei Widersprüchen in dieser Rangfolge –
a) individuelle Vereinbarungen zwischen Stempiq und dem Kunden,
b) für den Umgang mit personenbezogenen Daten: der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1, „AVV“),
c) diese AGB,
d) die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs, wie sie bei Vertragsschluss auf stempiq.de veröffentlicht ist und in der Bestätigung nach § 3 Abs. 2 genannt wird („Leistungsbeschreibung“).

§ 2 Begriffe

  • Plattform: die von Stempiq über das Internet bereitgestellte Software einschließlich Dashboard, Kartenseiten, Schnittstellen zu Apple Wallet und Google Wallet sowie der Zugänge für Mitarbeitende.
  • Karte: eine digitale Stempelkarte des Kunden, die Gäste in Apple Wallet oder Google Wallet speichern.
  • Gäste: die Kundinnen und Kunden des Kunden, die eine Karte nutzen.
  • Stempel: die von Stempiq bereitgestellten Geräte mit NFC-Chip, mit denen Stempel auf Karten vergeben werden.
  • Tarif: die vom Kunden gebuchte Leistungsstufe (derzeit Start, Pro oder Business) mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung.
  • Abrechnungszeitraum: ein Kalendermonat ab Vertragsbeginn (monatliche Abrechnung) bzw. zwölf Monate ab Vertragsbeginn (jährliche Abrechnung).
  • Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger nach § 126b BGB, insbesondere E-Mail.

§ 3 Vertragsschluss, Konto, Pilot- und Testzugänge

(1) Die Darstellung der Tarife auf stempiq.de ist kein verbindliches Angebot.

(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er die Registrierung abschließt bzw. einen kostenpflichtigen Tarif über die dafür vorgesehene Schaltfläche bucht. Stempiq bestätigt den Eingang unverzüglich per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn Stempiq das Angebot durch E-Mail oder durch Freischaltung des Kontos annimmt. Die Bestätigung nennt den gebuchten Tarif, die Vergütung und den Abrechnungszeitraum; diese AGB, der AVV und die Leistungsbeschreibung können jederzeit auf stempiq.de abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden. Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Der Kunde macht bei der Registrierung vollständige und wahre Angaben und hält sie aktuell.

(4) Stempiq kann unentgeltliche Pilot- oder Testzugänge gewähren. Umfang und Dauer ergeben sich aus der jeweiligen Zusage. Ein Anspruch auf Fortsetzung oder auf einen späteren kostenpflichtigen Vertrag besteht nicht. Jede Partei kann einen unentgeltlichen Zugang mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beenden. § 14 (Anbieterwechsel, Datenexport) gilt auch für unentgeltliche Zugänge; für die Haftung gilt § 16 Abs. 5.

§ 4 Leistungen von Stempiq

(1) Stempiq stellt dem Kunden die Plattform als Dienst über das Internet zur Verfügung („Software as a Service“). Damit kann der Kunde insbesondere Karten gestalten, an Gäste ausgeben, Stempel vergeben, Belohnungen einlösen lassen, Mitteilungen an Gäste senden und Auswertungen abrufen. Der Umfang im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs.

(2) Stempiq überlässt keine Programmkopien. Der Kunde nutzt die Plattform über einen aktuellen Webbrowser. Für Internetzugang und geeignete Endgeräte auf seiner Seite sorgt der Kunde selbst.

(3) Stempiq darf zur Leistungserbringung Dritte (z. B. Hosting-Anbieter) einsetzen und bleibt für deren Leistungen verantwortlich. Für personenbezogene Daten gilt zusätzlich der AVV.

(4) Stempiq prüft nicht, ob Inhalte, Belohnungen, Mitteilungen oder das Stempelprogramm des Kunden rechtlich zulässig sind, und schuldet keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

§ 5 Apple Wallet, Google Wallet und Geräte der Gäste

(1) Karten werden über Apple Wallet (Apple) und Google Wallet (Google) bereitgestellt. Diese Dienste betreibt nicht Stempiq. Ihre Verfügbarkeit, Funktionen und Regeln – etwa das Apple Developer Program License Agreement sowie die Google Wallet API Terms of Service und Acceptable Use Policy – legen Apple und Google fest und können sie ändern. Die Leistungspflicht von Stempiq umfasst nicht die Verfügbarkeit dieser Dienste. Einschränkungen, die von Apple oder Google ausgehen – zum Beispiel die Begrenzung von Benachrichtigungen (bei Google derzeit höchstens drei pro Karte in 24 Stunden), die Prüfung, Ablehnung oder Sperrung von Karten oder Kennungen –, sind keine Mängel der Leistung von Stempiq. Stempiq informiert den Kunden über wesentliche Einschränkungen und bemüht sich mit zumutbarem Aufwand, ihre Folgen zu begrenzen.

(2) Funktionen hängen auch von den Geräten und Einstellungen der Gäste ab. Beispielsweise liest ein iPhone den Stempel nur entsperrt und bei geschlossener Wallet-App; Mitteilungen erscheinen nur, wenn der Gast sie nicht abgeschaltet hat; Hinweise „In der Nähe“ setzen aktivierte Ortungsdienste voraus. Stempiq schuldet nicht, dass jeder Gast jede Funktion nutzen kann.

(3) Karten werden mit dem Namen, dem Logo und den Inhalten des Kunden ausgegeben und technisch von Stempiq signiert. Auf der Karte stehen außerdem die Kontaktdaten von Stempiq und ein Verweis auf die Datenschutzhinweise.

(4) Wird die Ausgabe von Karten über Apple Wallet oder Google Wallet aus Gründen, die Stempiq nicht zu vertreten hat, dauerhaft unmöglich, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach Vertragsende erstattet Stempiq anteilig.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Stempiq stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Kalendermonat bereit. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der Plattform am Übergang vom Rechenzentrum zum öffentlichen Internet.

(2) Nicht als Ausfall zählen
a) angekündigte Wartungsarbeiten von insgesamt höchstens vier Stunden im Kalendermonat, die Stempiq mindestens 24 Stunden vorher ankündigt und möglichst zwischen 22 und 6 Uhr durchführt,
b) Störungen von Apple Wallet, Google Wallet oder des öffentlichen Internets sowie Ereignisse höherer Gewalt,
c) Störungen, die der Kunde zu vertreten hat.

(3) Bei akuten Sicherheitsrisiken darf Stempiq die Plattform ohne Ankündigung kurzfristig ganz oder teilweise vom Netz nehmen, soweit und solange dies erforderlich ist. Solche Ausfälle zählen bei der Verfügbarkeit nach Abs. 1 mit.

(4) Support leistet Stempiq per E-Mail an info@stempiq.de werktags (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) von 9 bis 17 Uhr. Stempiq bemüht sich, Anfragen innerhalb eines Werktags zu beantworten.

(5) Der Kunde meldet Störungen unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

§ 7 Stempel und Aufsteller

(1) Je nach Tarif stellt Stempiq dem Kunden Stempel und Aufsteller zur Verfügung. Jeder Stempel enthält einen von Stempiq programmierten Chip mit einem kryptografischen Schlüssel und funktioniert nur mit der Plattform.

(2) Die Stempel werden dem Kunden für die Vertragsdauer zur Nutzung überlassen; das Eigentum bleibt bei Stempiq. Aufsteller gehen mit Lieferung in das Eigentum des Kunden über. Nach Vertragsende muss der Kunde die Stempel nicht zurückgeben; Stempiq deaktiviert sie technisch.

(3) Stempiq liefert an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(4) Funktionsuntüchtige Stempel tauscht Stempiq kostenlos aus, es sei denn, der Kunde hat den Defekt zu vertreten.

(5) Der Kunde behandelt die Stempel sorgfältig und meldet Verlust oder Diebstahl unverzüglich. Stempiq sperrt den betroffenen Stempel dann. Für Ersatz bei Verlust oder bei vom Kunden zu vertretender Beschädigung berechnet Stempiq pauschal 15 € je Standard-Stempel zuzüglich Versand. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Stempiq kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Der Kunde darf die Stempel nicht öffnen, manipulieren, auslesen, kopieren oder nachbilden und dies auch nicht durch Dritte tun lassen.

(7) Zusätzliche Stempel liefert Stempiq gegen gesonderte Vergütung nach Angebot. Personalisierte Stempel (Stempel in eigener Form, z. B. als kleine Kaffeetasse mit eingebautem NFC-Chip) kosten ab 19,99 € je Stempel nach Angebot; im Tarif Business ist ein personalisierter Stempel enthalten. Stempiq fertigt personalisierte Stempel nach der Bestellung und nennt dem Kunden vorher die voraussichtliche Lieferzeit (in der Regel 7–10 Tage); Abs. 3 Satz 2 gilt.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Zugänge: Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, nutzt ein sicheres Passwort und richtet Zugänge für Geräte des Personals nur für eigene Mitarbeitende ein. Bei Verdacht auf Missbrauch ändert er unverzüglich sein Passwort bzw. sperrt den betroffenen Zugang und informiert Stempiq.

(2) Inhalte: Für die Inhalte, die er einstellt oder versendet – insbesondere Name, Logo, Texte, Belohnungen, Mitteilungen und Standorte –, ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass sie zutreffend und rechtmäßig sind, keine Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Namens- und Urheberrechte) verletzen und den Inhaltsregeln von Apple und Google entsprechen (insbesondere keine sexuellen, gewaltverherrlichenden, hasserfüllten oder irreführenden Inhalte).

(3) Mitteilungen: Der Kunde versendet Mitteilungen – auch solche, die die Autopilot- oder Geburtstagsfunktion nach seinen Einstellungen automatisch verschickt – nur im Zusammenhang mit seinem Geschäft und seinem Stempelprogramm. Er beachtet dabei das Wettbewerbsrecht (insbesondere § 7 UWG) und das Datenschutzrecht. Stempiq darf die Zahl der Mitteilungen technisch begrenzen, soweit dies zur Einhaltung der Regeln von Apple und Google oder zum Schutz der Gäste erforderlich ist.

(4) Zweckbindung: Der Kunde verwendet die Daten seines Stempelprogramms nur für dieses Programm. Er verknüpft sie nicht mit anderen Daten zu Zwecken gezielter Werbung oder der Werbemessung und gibt sie nicht an Datenhändler weiter.

(5) Stempelprogramm: Gegenüber seinen Gästen ist allein der Kunde für sein Stempelprogramm verantwortlich, insbesondere für die versprochenen Belohnungen, deren Bedingungen sowie Änderung oder Beendigung des Programms. Stempiq ist insoweit nicht Vertragspartner der Gäste. Stempiq stellt eine Vorlage für Teilnahmebedingungen zur Verfügung.

(6) Datenschutz: Der Kunde ist für die Daten seiner Gäste Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er erfüllt insbesondere die Informationspflichten gegenüber den Gästen. Stempiq stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung. Einzelheiten regelt der AVV.

(7) Missbrauch: Der Kunde nutzt die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke, überlastet sie nicht, ruft sie nicht automatisiert außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen ab und umgeht keine Sicherheitsmaßnahmen.

(8) Vorläufige Sperre: Verstößt der Kunde gegen die Absätze 2 bis 4 oder 7 oder besteht dafür ein durch Tatsachen begründeter Verdacht, darf Stempiq die betroffenen Inhalte oder Funktionen vorläufig sperren, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Stempiq informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Verstoß beseitigt bzw. der Verdacht ausgeräumt ist.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Stempiq räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform für eigene geschäftliche Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen und durch seine Mitarbeitenden nutzen zu lassen.

(2) Der Kunde räumt Stempiq an den von ihm bereitgestellten Inhalten (insbesondere Logo, Kennzeichen, Texte und Bilder) das einfache, unentgeltliche, auf die Vertragsdauer und die Abwicklung nach § 14 beschränkte Recht ein, diese zur Vertragserfüllung zu nutzen, zu vervielfältigen, technisch anzupassen (etwa Formate und Größen), öffentlich zugänglich zu machen und an Apple und Google zu übermitteln. Das Recht umfasst die Nutzung durch Apple und Google, soweit diese nach ihren jeweiligen Bedingungen für die Bereitstellung und Darstellung der Karten erforderlich ist. Möchte der Kunde nicht, dass Apple Karteninhalte zu Werbezwecken für Apple Wallet verwendet, teilt er dies Stempiq in Textform mit; Stempiq gibt dies an Apple weiter.

(3) Der Kunde versichert, dass er die Rechte nach Abs. 2 einräumen darf.

§ 10 Daten, Datenschutz, Datensicherung

(1) Personenbezogene Daten der Gäste und der Mitarbeitenden des Kunden verarbeitet Stempiq im Auftrag des Kunden. Dafür gilt der AVV (Anlage 1). Er wird mit Vertragsschluss wirksam.

(2) Für die Daten des Kunden selbst (Konto-, Abrechnungs- und Kommunikationsdaten) ist Stempiq Verantwortlicher. Hierfür gilt die Datenschutzerklärung auf stempiq.de/datenschutz.

(3) Die Daten des Stempelprogramms stehen dem Kunden zu. Stempiq verwendet Daten der Gäste nicht für eigene Zwecke. Technische Betriebsdaten (etwa Fehler- und Zugriffsprotokolle) darf Stempiq auswerten, soweit dies für einen sicheren und stabilen Betrieb der Plattform erforderlich ist.

(4) Stempiq trifft angemessene Vorkehrungen gegen Datenverlust. Eine bestimmte Häufigkeit oder Aufbewahrungsdauer von Datensicherungen schuldet Stempiq nicht.

(5) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit einen Export seiner Daten nach § 14 Abs. 4 verlangen. Solange die Plattform dafür keine Funktion im Dashboard bietet, stellt Stempiq den Export innerhalb von zehn Werktagen per E-Mail bereit.

§ 11 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif und der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.

(2) Stempiq ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Entfällt diese Voraussetzung, kommt zu den Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; Stempiq teilt dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit.

(3) Die Vergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig und wird über die von Stempiq angebotenen Zahlungsarten bezahlt. Die Zahlungsabwicklung übernimmt der Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland). Der Kunde ist mit Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.

(4) Ein Wechsel in einen höheren Tarif wirkt sofort; die Vergütung wird für den laufenden Abrechnungszeitraum anteilig angepasst. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Übersteigt die Nutzung dann den Umfang des niedrigeren Tarifs (z. B. Zahl der Standorte oder Stempel), wählt der Kunde vorher aus, welche Elemente bestehen bleiben; im Übrigen werden die überzähligen Elemente deaktiviert.

(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, kann Stempiq ihn in Textform unter Androhung der Sperre auffordern, innerhalb von weiteren 14 Tagen zu zahlen. Nach fruchtlosem Ablauf darf Stempiq den Zugang zum Dashboard und den Versand neuer Mitteilungen sperren, bis die fälligen Beträge bezahlt sind. Karten, die Gäste bereits gespeichert haben, bleiben dabei anzeigbar. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt bestehen.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu. Diese Beschränkungen gelten nicht für Gegenforderungen aus Mängeln der Leistung von Stempiq.

§ 11a Geld-zurück-Garantie

(1) Bucht ein Kunde erstmals einen kostenpflichtigen Tarif, kann er innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des ersten bezahlten Abrechnungszeitraums ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail an info@stempiq.de) erklären, dass er die Garantie in Anspruch nimmt. Das gilt für monatliche und jährliche Abrechnung.

(2) Mit Zugang der Erklärung endet der Vertrag. Stempiq erstattet die bis dahin gezahlte Vergütung vollständig innerhalb von 14 Tagen über die ursprüngliche Zahlungsart. Für das Vertragsende gelten § 13 Abs. 6 und § 14 entsprechend; die Frist zum Abruf der Daten läuft ab Vertragsende.

(3) Mitgelieferte Stempel und Aufsteller darf der Kunde behalten; sie werden deaktiviert. Eine Rücksendung ist nicht nötig. Gesondert bezahlte personalisierte Stempel werden nicht erstattet, wenn sie bereits gefertigt sind.

(4) Die Garantie gilt je Kunde einmal, auch bei mehreren Standorten oder einer späteren erneuten Buchung. Sie ist eine freiwillige Leistung von Stempiq; gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 12 Preisänderungen

(1) Stempiq kann dem Kunden eine Änderung der Vergütung vorschlagen. Der Vorschlag nennt in Textform die neue Vergütung und den Zeitpunkt, zu dem sie gelten soll. Dieser Zeitpunkt liegt mindestens sechs Wochen nach Zugang des Vorschlags, bei jährlicher Abrechnung frühestens am Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums.

(2) Die neue Vergütung gilt nur, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, etwa durch Bestätigung im Dashboard oder in Textform. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

(3) Stimmt der Kunde nicht zu, läuft der Vertrag zur bisherigen Vergütung weiter. Stempiq kann den Vertrag dann ordentlich nach § 13 kündigen; ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ergibt sich daraus nicht.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Monatliche Abrechnung: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Stempiq kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.

(2) Jährliche Abrechnung: Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Stempiq erinnert den Kunden etwa sechs Wochen vor Ablauf der Laufzeit per E-Mail an die bevorstehende Verlängerung.

(3) Das Recht des Kunden auf Anbieterwechsel bzw. Löschung nach § 14 gilt unabhängig von Abs. 1 und 2, auch während einer festen Laufzeit.

(4) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Stempiq liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Abrechnungstermine mit der Vergütung oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug ist oder über einen Zeitraum von mehr als zwei Abrechnungsterminen mit einem Betrag in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, oder
b) der Kunde trotz Abmahnung in Textform schwerwiegend gegen § 8 Abs. 2 bis 4 oder 7 verstößt.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform. Der Kunde kann außerdem im Dashboard unter „Abo & Rechnungen“ kündigen.

(6) Mit Vertragsende werden die Karten der Gäste nicht mehr aktualisiert. Sie bleiben auf den Geräten der Gäste, bis diese sie löschen; Stempiq darf sie als beendet kennzeichnen. Die Stempel werden deaktiviert. Für Datenexport und Löschung gilt § 14.

§ 14 Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung (EU-Datenverordnung)

(1) Wechselverlangen: Der Kunde kann jederzeit in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene IT-Infrastruktur zu wechseln oder seine exportierbaren Daten löschen zu lassen. Die Ankündigungsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Verlangens. Bis zu ihrem Ende teilt der Kunde mit, ob er zu einem anderen Anbieter wechselt, auf eine eigene IT-Infrastruktur wechselt oder die Löschung wünscht.

(2) Übergangszeitraum: Nach Ablauf der Ankündigungsfrist folgt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. Darin stellt Stempiq die exportierbaren Daten bereit oder überträgt sie an den vom Kunden benannten Anbieter. Stempiq unterstützt den Wechsel in angemessenem Umfang, führt die Leistungen bis zum Abschluss des Wechsels fort, informiert über bekannte Risiken für die Kontinuität der Leistungen und gewährleistet während des gesamten Vorgangs ein hohes Sicherheitsniveau. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für angemessen hält. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, teilt Stempiq dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen begründet mit und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten; die Leistungen werden während dieser Zeit fortgeführt.

(3) Ausstiegsstrategie: Stempiq unterstützt die Ausstiegsstrategie des Kunden und stellt ihm alle dafür einschlägigen Informationen bereit, insbesondere die Beschreibung der Datenformate und Verfahren unter stempiq.de/datenexport.

(4) Exportierbare Daten sind abschließend:
a) Laden- und Kartendaten: Name, Branche, Logo-Datei, Farben, Texte, Belohnung, Zahl der Stempelfelder, Sperrzeit und weitere Karteneinstellungen,
b) Standorte mit Adresse, Koordinaten und Hinweistext,
c) Karten der Gäste: Karten-ID, Seriennummer, Plattform (Apple oder Google), Stempelstand, Übertrag, Zahl der eingelösten Belohnungen, Zeitpunkte von Erstellung und letzter Änderung sowie – soweit angegeben – Tag und Monat des Geburtstags,
d) Stempel- und Einlöse-Ereignisse: Zeitpunkt, Art, Quelle, Bezeichnung des Stempels und Stempelstand danach,
e) Mitteilungen (Text, Zeitpunkt, Zahl der Empfänger), Autopilot-Einstellungen und -Nachrichten,
f) Zugänge des Personals: Bezeichnung sowie Zeitpunkte von Einrichtung, letzter Nutzung und Sperre.
Die Daten werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt (CSV bzw. JSON, Bilddateien im Originalformat).

(5) Nicht exportierbar sind abschließend folgende Daten, die für die interne Funktionsweise und Sicherheit der Plattform spezifisch sind und deren Herausgabe Geschäftsgeheimnisse oder die Sicherheit gefährden würde: kryptografische Schlüssel der Stempel und von Stempiq, Signaturzertifikate von Stempiq für Apple und Google, Authentifizierungs-Token der Karten, Geräte- und Push-Kennungen der Wallet-Registrierungen, Passwort-Hashes sowie interne Betriebs- und Sicherheitsprotokolle. Diese Daten sind ausschließlich mit den Kennungen von Stempiq verwendbar; ihr Ausschluss behindert den Wechsel nicht.

(6) Hinweis zu Wallet-Karten: Die Karten auf den Geräten der Gäste sind mit den Kennungen von Stempiq signiert und können technisch nicht von einem anderen Anbieter übernommen oder weiter aktualisiert werden. Gäste benötigen nach einem Wechsel neue Karten des neuen Anbieters; die Stempelstände können mit den Daten nach Abs. 4 übertragen werden. Auch die Stempel funktionieren nur mit der Plattform.

(7) Abrufzeitraum: Nach Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde die exportierbaren Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen. Endet der Vertrag auf andere Weise (etwa durch Kündigung), gilt dieser Abrufzeitraum ab Vertragsende.

(8) Löschung: Nach Ablauf des Abrufzeitraums bzw. nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels löscht Stempiq alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden unverzüglich und vollständig, spätestens innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Datensicherungen werden im regulären Zyklus überschrieben, spätestens 30 Tage nach der Löschung.

(9) Vertragsende: Der Vertrag endet, und Stempiq teilt dies dem Kunden in Textform mit,
a) mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels oder
b) wenn der Kunde die Löschung statt eines Wechsels verlangt hat, mit Ablauf der Ankündigungsfrist.

(10) Entgelte: Stempiq erhebt keine Wechsel- oder Exportentgelte. Endet ein Vertrag mit jährlicher Abrechnung nach diesem Paragrafen vor Ablauf der Laufzeit, berechnet Stempiq die Vergütung für die tatsächliche Vertragsdauer zum Preis des Tarifs bei monatlicher Abrechnung (je angefangenem Monat) neu. Zu viel gezahlte Beträge erstattet Stempiq. Der Kunde zahlt in keinem Fall mehr als die vereinbarte Jahresvergütung.

(11) Informationen nach Art. 28 der EU-Datenverordnung (Rechtsordnung der IT-Infrastruktur und Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßigen staatlichen Zugriff) veröffentlicht Stempiq unter stempiq.de/datenexport.

§ 15 Mängel

(1) Für Mängel der Plattform gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit den folgenden Maßgaben.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an.

(3) Stempiq beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Bis zur endgültigen Beseitigung kann Stempiq eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellen.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von Stempiq für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB), ist ausgeschlossen.

(5) Das Recht zur Minderung bleibt unberührt. Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist erst zulässig, wenn Stempiq ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist, es sei denn, dies ist dem Kunden unzumutbar.

(6) Für Stempel gilt § 7 Abs. 4. Schadensersatz schuldet Stempiq nur nach § 16.

§ 16 Haftung

(1) Stempiq haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
e) bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Stempiq der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Stempiq.

(5) Bei unentgeltlichen Leistungen, insbesondere Pilot- und Testzugängen, haftet Stempiq abweichend von Abs. 2 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Abs. 1 bleibt unberührt.

(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

§ 17 Freistellung

(1) Der Kunde stellt Stempiq von Ansprüchen Dritter – einschließlich Gästen, Behörden, Apple und Google – frei, die darauf beruhen, dass der Kunde schuldhaft gegen § 8 Abs. 2 bis 5 oder § 9 Abs. 3 verstößt. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Stempiq informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Zustimmung des Kunden an und gibt ihm Gelegenheit, sich an der Abwehr zu beteiligen.

§ 18 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag von der anderen Partei erhalten, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

(2) Sie gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diesen Vertrag öffentlich bekannt sind oder werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von ihr unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 19 Nennung als Referenz

Stempiq nennt den Kunden nur mit seiner vorherigen Zustimmung in Textform als Referenz (etwa mit Name und Logo auf stempiq.de). Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 20 Änderungen der Leistungen und dieser AGB

(1) Stempiq darf die Plattform ändern, wenn dies aus Gründen der technischen Entwicklung, der Sicherheit, wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder wegen Änderungen bei Apple oder Google erforderlich ist und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von Stempiq zumutbar ist. Zumutbar ist eine Änderung insbesondere nur dann, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Hauptfunktionen erhalten bleiben.

(2) Fällt eine Hauptfunktion weg oder wird sie wesentlich eingeschränkt, kündigt Stempiq dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform an, es sei denn, ein kürzerer Zeitraum ist aus Gründen nach Abs. 1 unvermeidbar. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit danach erstattet Stempiq anteilig.

(3) Änderungen dieser AGB werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen AGB weiter; Stempiq kann den Vertrag dann ordentlich nach § 13 kündigen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nicht anders bestimmt.

(2) Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Stempiq auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wuppertal. Stempiq ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(5) Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).


Anlagen

  • Anlage 1: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (stempiq.de/avv)
  • Leistungsbeschreibung der Tarife: stempiq.de (Preisseite, Stand bei Vertragsschluss)
  • Informationen zu Datenexport und Anbieterwechsel: stempiq.de/datenexport